Mit dem Pfändungsrechner 2023/2024 kannst du einfach bestimmen, wie viel Lohn bei einer Lohnpfändung von deinem Einkommen gepfändet werden kann. Dabei kannst du den Pfändungsrechner im Falle einer Lohnpfändung als Lohnpfändungsrechner oder zur Berechnung des P-Konto-Freibetrags bei einer Kontopfändung verwenden. Die Unterschiede beider Pfändungen findest du im Abschnitt Kontopfändung vs Lohnpfändung. Alternativ kannst du zur Bestimmung des Pfändungsbetrags auch unsere Pfändungstabelle nutzen.
Pfändungsrechner 2023/2024
Was du hier lernen kannst
- Pfändungsrechner 2023/2024
- Mit der Pfändungstabelle 2023/2024 sind 1.410 € bis 4.298,81 € vor Pfändungsmaßnahmen geschützt
- Die wichtigsten Änderungen im Pfändungsrechner 2023/2024
- Pfändungstabelle Rechner: Gültigkeit des Pfändungsrechners 2023/2024
- Mit dem Pfändungsfreigrenze Rechner mehr Geld schützen lassen
- Einfache Berechnung des Pfändungsfreibetrags mit dem Rechner
- Mit dem Pfändungsrechner kannst du sehen, wie viel mit einem P-Konto mit Basisschutz zuviel gepfändet wird.
- Beispiel anhand der aktuellen Pfändungstabelle 2023/2024
- Mit einer Doppelpfändung von Konto und Lohn erreichst du die Beträge aus dem Pfändungsrechner nicht!
- Welche Leistungen dürfen nicht gepfändet werden?
- Pfändungsrechner 2022/2023
Dieser Pfändungsrechner ist gültig ab dem 01.07.2023-30.06.2024. Den Pfändungsrechner 2022/2023 mit Gültigkeit vom 01.07.2022-30.06.2023 findest du weiter unten.
Mit der Pfändungstabelle 2023/2024 sind 1.410 € bis 4.298,81 € vor Pfändungsmaßnahmen geschützt
In der „Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2023 nach § 850c der Zivilprozessordnung“ vom 20. März 2023 hat das Bundesministerium der Justiz die neuen Pfändungsfreigrenzen, welche ab dem 01.07.2023 in Kraft treten bekannt gegeben.
Die wichtigsten Änderungen im Pfändungsrechner 2023/2024
- Ab dem 01.07.2023 dürfen Gläubiger erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.402,28 Euro (+5,4 %) pfänden. Der aufgerundete Pfändungsfreibetrag 2023/2024 liegt somit bei 1.410 €. Bis zum 30.06.2023 werden nur 1.330,16 Euro auf dem P-Konto geschützt.
- Bei einer Unterhaltspflicht (z. B. Kind, Ehepartner) erhöht sich der Freibetrag auf 527,76 € (+5,4 %). Mit der Pfändungstabelle 2022/2023 wurde nur eine Erhöhung von 500,62 € akzeptiert.
- Für weitere Unterhaltspflichten steigt der Pfändungsfreibetrag auf 294,02 Euro (+5,5 %) (Pfändungstabelle 2022/2023: 278,90 €).
- Mit der Pfändungstabelle 2023/2024 darf erst ab einem Nettoeinkommen von 4.298,81 € (+5,4 %) voll gepfändet werden. Die vollständige Pfändung war in der Pfändungstabelle 2022/2023 bereits ab 4.077,72 € netto möglich.
Tabellarische Übersicht der im Pfändungsrechner 2023/2024 implementierten Änderungen
Pfändungsrechner 2022/2023 | Pfändungsrechner 2023/2024 | Erhöung um € | Erhöung um % | |
---|---|---|---|---|
Pfändungsfreigrenze | 1.330,16 € | 1.402,18 € | 72,02 € | 5,4% |
Erhöhungsbetrag für 1. Unterhaltspflicht | 500,62 € | 527,76 € | 27,14 € | 5,4% |
Erhöhungsbetrag für weitere Unterhaltspflichten | 278,90 € | 294,20 € | 15,30 € | 5,5% |
Vollständige Pfändung ab | 4.077,72 € | 4.298,81 € | 221,09 € | 5,4% |
Pfändungstabelle Rechner: Gültigkeit des Pfändungsrechners 2023/2024
Der Pfändungsrechner basiert auf der Pfändungstabelle 2022/2023 welche vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024 gilt. Die Pfändungsfreibeträge in der Pfändungstabelle gelten seit einer Änderung des Paragrafen § 850c ZPO (8. Mai 2021) für ein Jahr. Zuvor wurden die Pfändungstabellen alle zwei Jahre aktualisiert.
Wann kommt die neue Pfändungstabelle? Die Pfändungstabelle wird nach § 850c Abs. 2a ZPO jährlich zum ersten Juli angepasst. Somit gilt die Pfändungstabelle 2023/2024 ab dem 01.07.2023 bis zum 30.06.2024. Am 01.07.2024 wird sie durch die Pfändungstabelle 2024/2025 abgelöst.
Mit dem Pfändungsfreigrenze Rechner mehr Geld schützen lassen
Wusstest du, dass du Freibeträge beantragen kannst, wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, für die du zum Unterhalt verpflichtet bist?
Der Grundfreibetrag der Pfändungstabelle 2023/2024 erhöht sich dann um 527,76 € für die erste Person und um 294,20 € für jede weitere Person. Auch wenn du Bürgergeld oder Grundsicherung für Personen aus deiner Bedarfsgemeinschaft erhältst, kannst du weitere Freibeträge beantragen. Maximal kannst du Einkommen bis zur Obergrenze von 4298,81 € vor einer Pfändung schützen lassen. Oberhalb dieser Grenze wird dann jegliches weiteres Einkommen vollständig gepfändet.
Durch die Regelung profitieren Schuldner und Gläubiger gleichermaßen: Der Schuldner hat einen Anreiz mehr zu verdienen, während der Gläubiger bei besser verdienenden Schuldnern oder Personen ohne Kinder mehr pfänden darf.
Aber das ist noch nicht alles! Auch Kindergeld ist geschützt. Zudem sind einmalige Sozialleistungen wie zum Beispiel für die Erstausstattung der Wohnung oder Klassenfahrten sind ebenso wie Nachzahlungen pfändungsfrei. Wenn du Geldleistungen zum Ausgleich eines Mehraufwandes wegen eines Körper- oder Gesundheitsschadens erhältst, wie zum Beispiel Pflegegeld, sind diese Zahlungen ebenfalls nicht pfändbar.
Wenn dir mehr als der Grundfreibetrag zusteht, musst du bei deiner Bank eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen. Hierauf ist dein persönlicher Freibetrag inklusive aller Zusatzleistungen vermerkt. Diese Bescheinigung erhältst du unter anderem von deiner Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. Mit der Pfändungstabelle 2023/2024 kannst du deinen Betrag vorab bestimmen.
Einfache Berechnung des Pfändungsfreibetrags mit dem Rechner
1. Unterhaltspflichtige Personen angeben
Die Höhe des pfändbaren Einkommens sich nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen, welche du in den ersten Feldern im Rechner eingeben musst. Hierzu gehören leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner denen du Unterhalt zahlst.
2. Kindergeld
Gib an, ob du Kindergeld für deine Kinder erhältst. Diese darf nicht gepfändet werden, und wird zu Pfändungsfreigrenze hinzugezählt.
3. Leistungen für Personen im gleichen Haushalt
Zudem kannst du den P-Konto-Freibetrag weiter erhöhen lassen, wenn du soziale Leistungen für andere Personen, die im gleichen Haushalt wohnen, erhältst. Dies können der Lebensgefährte/in oder Stiefkinder sein.
Abschließend wird die Berechnung des P-Konto-Freibetrags im Rechner 2022/2023 durch die Ergänzung unpfändbarer Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag oder Pflegegeld komplettiert. Da diese Leistungen nicht von der Pfändung erfasst werden, werden die Beträge zu den Freibeträgen addiert.
4. Pfändungsfreigrenze
Auf Basis deiner Angaben errechnet der Rechner die Pfändungsfreigrenze
5. Gepfändeter Betrag
Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze wird bis zum Maximalbetrag anteilig gepfändet. Dies berücksichtigt der Rechner, wenn du zusätzlich dein Nettoeinkommen eingibst. Zudem warnt der Rechner, wenn durch eine Doppelpfändung zu viel gepfändet wird.
Mit dem Pfändungsrechner kannst du sehen, wie viel mit einem P-Konto mit Basisschutz zuviel gepfändet wird.
Vorgehensweise: Zunächst richtest du mit dem P-Konto Formular die entsprechenden statischen Grundfreibeträge auf dem P-Konto ein. Im zweiten Schritt kannst du weitere Beträge über einen Antrag beim Vollstreckungsgericht und Vorlage der letzten 3 Lohnzettel beim Vollstreckungsgericht schützen lassen. Dies ergibt dann Sinn, wenn dein Einkommen oberhalb des jeweiligen P-Konto-Freibetrags liegt (z. B. höher als 1.410 € ist, wenn du keine Kinder hast).
P-Konto mit Basisschutz
Mit dem Basisschutz sind Geldeingänge bis zum Freibetrag geschützt. Alle Geldeingänge oberhalb des P-Konto-Freibetrags von 1.410 € pfändet die Bank vollständig
Um den P-Konto Basisschutz zu nutzen, musst du dein Konto lediglich umwandeln lassen. Anschließend sind bis zu 1410 € vor der Pfändung geschützt. Beim P-Konto von Paycenter* geht dies mit einem Klick. Alle Geldeingänge oberhalb des P-Konto-Freibetrags von 1.410 € pfändet die Bank allerdings vollständig. Um dies zu vermeiden, kannst du den Freibetrag weiter erhöhen lassen.
P-Konto mit erweiterten Schutz
Wenn du Unterhaltsverpflichtungen hast, kannst du den Freibetrag auf bis zu 3.107 € erhöhen lassen
Die Erhöhung kann von Arbeitgebern, Familienkassen, Sozialleistungsträgern, Rechtsanwälten und anerkannten Schuldnerberatungsstellen nach § 903 Abs. 1 ZPO vorgenommen werden.
Wenn du mehr verdienst, als die statischen Grundfreibeträge (Tabelle unten) besteht auf deinem P-Konto über den Überschuss also kein Schutz und das Geld wird an die Gläubiger abgeführt. Dieser Fall tritt bei der Doppelpfändung ein, und bei der alleinigen Kontopfändung, wenn du ein höheres Einkommen als der statische Grundfreibetrag hast. Die aktuelle Pfändungstabelle schützt P-Konten nach Umwandlung und Einrichtung des entsprechenden Pfändungsfreibetrags über ein P-Konto-Formular bis zur folgenden Höhe:
Anzahl der Unterhaltspflichten (z.B. Kinder, Ehepartner) | Pfändungsfreibetrag |
---|---|
0 | 1.402,18 € |
1 | 1.929,94 € |
2 | 2.224,14 € |
3 | 2.518,34 € |
4 | 2.812,54 € |
5 und mehr | 3.106,74 |
Maximaler P-Konto Schutz
Mit einem Antrag beim Vollstreckungsgericht kannst du weitere Beträge schützen lassen und die Pfändung auf ein Minimum reduzieren.
Das Schützen weiterer Beträge auf dem P-Konto eignet sich für Personen mit höheren Einkommen oder mehreren Kindern. Wenn du 5 Kinder hast, werden mit dem Antrag beim Vollstreckungsgericht, mit einem Einkommen von 4.299 €, lediglich etwa 119 € gepfändet. Ohne den Antrag würde das Einkommen oberhalb von 3107 € in voller Höhe gepfändet. Statt 119 € würden 1192 € gepfändet werden.
Antrag beim Vollstreckungsgericht notwendig
Beträge oberhalb der Grundfreibeträge sind mit einem P-Konto nicht geschützt. Die Bank führt diese Beträge ohne Antrag beim Vollstreckungsgericht vollständig an die Gläubiger ab (§ 850c Abs. 2 ZPO). Durch einen entsprechenden Antrag beim Vollstreckungsgericht kannst du dein Gehalt oberhalb der Freigrenzen anteilig schützen lassen. Der nicht pfändbare Anteil zwischen P-Konto Freigrenze (1.410 €) und Höchstbetrag (4.299 €) hängt dabei von den Unterhaltspflichten ab. Die Bank darf bis zu einem Nettoeinkommen bis 4.299 € nach freigegebenen Antrag vom Vollstreckungsgericht dann das Einkommen nur noch anteilig pfänden.
Was dir der Antrag beim Vollstreckungsgericht nutzt
Der Schuldner kann auf Antrag beim Vollstreckungsgericht (zuständiges Amtsgericht) Beträge über den Grundfreibeträgen auf dem Pfändungsschutzkonto schützen lassen. Nur durch diesen Antrag, sind alle Beträge vollständig auf dem P-Konto zu schützen und du erreichst die berechneten Werte aus dem Pfändungsrechner 2023/2024.
Unpfändbarer Anteil vom Einkommen zwischen Freigrenze und Höchstbetrag bei | Ohne Antrag beim Vollstreckungsgericht | Mit Antrag beim Vollstreckungsgericht |
---|---|---|
0 Unterhaltspflichten | 0 % | 30 % |
1 Unterhaltspflicht | 0 % | 50 % |
2 Unterhaltspflichten | 0 % | 60 % |
3 Unterhaltspflichten | 0 % | 70 % |
4 Unterhaltspflichten | 0 % | 80 % |
5 oder mehr Unterhaltspflichten | 0 % | 90 % |
Beispiel anhand der aktuellen Pfändungstabelle 2023/2024
- Dirk hat ein Nettoeinkommen von 2295,00 €. Da Dirk alleinstehend ist und keinen Unterhalt zahlen muss, dürfen 621,40 € gepfändet werden.
- Würde Dirk mit seiner Ehefrau ohne eigenes Einkommen zusammenleben oder an sie Unterhalt zahlen, dürfte von seinem Einkommen laut der Pfändungstabelle 2023/2024 nur 179,98 € gepfändet werden. Allerdings könnte es bei dem Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze zu einer Doppelpfändung kommen.
Mit einer Doppelpfändung von Konto und Lohn erreichst du die Beträge aus dem Pfändungsrechner nicht!
Da Dirks Einkommen oberhalb des Pfändungsfreibetrags liegt, kann es im Fall einer Lohn- und Kontopfändung zu einer Doppelpfändung kommen. Es liegt dann ein ähnlich Situation vor, wie bei der Kontopfändung, bei der lediglich der Basisschutz greift.
Bei einer Lohnpfändung wird das Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze anteilig gepfändet. Wenn dein Einkommen höher als 4.299 € ist, wird es dann vollständig gepfändet
Die Regelung dient dazu, ein Anreiz zu schaffen, dass ein Mehrverdienst sich für Gläubiger und Schuldner lohnt.
Bei einer Doppelpfändung werden alle Beträge oberhalb des Freibetrags komplett gepfändet
Du kannst eine Doppelpfändung durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht abwenden, sodass nur noch der Betrag der Lohnpfändung an den Gläubiger abgeführt wird.
Wie die Doppelpfändung abläuft
- Der Arbeitgeber überweist den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens an den Gläubiger des Arbeitnehmers. Hierzu nutzt der Arbeitgeber die Pfändungstabelle.
- Im Beispiel zur Pfändungstabelle würde Dirks Arbeitgeber 621,40 € an Dirks Gläubiger aus seinem Monats-Netto von 2.295 € überweisen.
- Nun überweist der Arbeitgeber den nicht pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens an den Arbeitnehmer.
- Dirk selbst erhält von seinem Monats-Netto von 2.295 € den Restbetrag über 1.673,60 €
- Wenn neben der Lohnpfändung auch das Konto gepfändet ist, wird der Betrag oberhalb des Pfändungsfreibetrags von 1.410 € (nach der Pfändungstabelle 2023/2024) erneut gepfändet.
- Dirk hat von seinem ausbezahlten Lohn über 1.673,60 € dann nur noch 1.410 € zur Verfügung. Es kommt zu einer doppelten Pfändung des Überschusses, die zusätzlich zur Lohnpfändung an den Gläubiger abgeführt werden.
- Die Gefahr einer Doppelpfändung besteht also immer dann, wenn der gesetzliche Pfändungsfreibetrag (nach aktueller Pfändungstabelle) höher ist als der auf dem P-Konto geschützte (statische Grund-)Freibetrag. Dies ist beim Überschreiten der statischen P-Kontofreigrenzen (siehe Tabelle oben) abhängig von den Unterhaltspflichten, der Fall.
Was sollte man bei einer Doppelpfändung tun?
Bei einer Doppelpfändung von Lohn und Konto muss der Schuldner einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen, wenn er Beträge über den Freibeträgen auf dem Pfändungsschutzkonto schützen lassen möchte. Anschließend kann der doppelt gepfändete Betrag freigegeben werden. Somit verbleibt dir mehr Geld zum Leben übrig.
Allerdings verlängert sich auch die Rückzahlung der Schulden, da von nur noch ein geringerer Betrag hierfür aufgewendet wird. Eine Doppelpfändung hat daher Vor- und Nachteile.
Die Adresse des zuständigen Vollstreckungsgerichts entnimmst du dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB). Dort ist das zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) eingetragen, welches den P-Konto-Schutz entsprechend des im Pfändungsrechner ausgewiesenen Betrags erweitern kann.
Ist eine Doppelpfändung rechtens, obwohl lt. Pfändungsrechner ein höherer Betrag geschützt ist?
Grundsätzlich ist eine Doppelpfändung von Lohn (beim Arbeitgeber) und Konto (bei der Bank) durch einen Gläubiger zulässig. Denn der Gläubiger hat ein Recht darauf, seine Forderung durchzusetzen, also zu seinem Geld zu kommen. Durch eine doppelte Pfändung von Lohn- und Konto können Gläubiger schneller an Ihr Geld kommen, denn viele Schuldner sind mit der Einrichtung des Pfändungsschutzes und der Erhöhung der Freibeträge bei der Bank überfordert.
Nicht rechtens ist hingegen die mehrfache Pfändung von ein- und demselben Pfändungsobjekt. Beispielsweise kann ein P-Konto nicht aufgrund einer Forderung doppelt gepfändet werden.
Welche Leistungen dürfen nicht gepfändet werden?
Vereinfacht kann man sagen, dass Lohn- und Lohnersatzleistungen pfändbar sind und Sozialleistungen hingegen nicht.
Daher sind soziale Leistungen wie: Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld und Sozialleistungen zum Ausgleich von Mehraufwendungen durch Körper- und Gesundheitsschäden wie z. B. Pflegegeld nicht pfändbar.
Allerdings sind gewisse Lohnbestandteile wie Überstunden und manche Zulagen ebenfalls nicht pfändbar, weshalb der obige Merksatz oft zu kurz greift. Arbeitslohn, Rente und Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion sind hingegen pfändbar. Mit der Tabelle unten bekommst du ein vollständiges Bild darüber, welche Leistungen gepfändet werden dürfen und welche nicht.
Pfändbare Leistungen
- Nettolohn
- Rente
- Arbeitslosengeld (Bis 31.12.2022: Arbeitslosengeld 1)
- Bürgergeld (Bis 31.12.2022: Arbeitslosengeld 2 bzw. „Hartz IV“)
- Krankengeld,
- Übergangsgeld
- Unterhaltsgeld
Nicht pfändbare Leistungen
- Kindergeld
- Erziehungsgeld
- Mutterschaftsgeld
- Sozialleistungen zum Ausgleich von Mehraufwendungen durch Körper- und Gesundheitsschäden, z. B. Pflegegeld
- Nicht pfändbare Bestandteile vom Arbeitslohn: (nach § 850a ZPO)
- 50 % der ausbezahlten Überstunden
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld bis 50 % des Freibetrags (nach Pfändungstabelle 2022/23 also 670 € (Hälfte des aufgerundeten Freibetrags über 1.340 €)
- Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder (soweit im üblichen Rahmen)
- Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge
- Direktversicherungen
- Aufwandsentschädigungen die mit einem Ehrenamt verbunden sind. Z.B.
- Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) oder Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 a EStG)
Pfändungsrechner 2022/2023
Dieser Pfändungsrechner ist gültig ab dem 01.07.2022-30.06.2023. Den Pfändungsrechner 2023/2024 mit Gültigkeit vom 01.07.2023-30.06.2024 findest du weiter oben.
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Disclaimer: Es handelt sich um gut recherchierte, aber dennoch unverbindliche Informationen.