Eine Betrachtung der Ehe aus finanzieller Sicht

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Die Anzahl der Eheschließungen in Deutschland ist seit 2003 wieder ansteigend: Was das steuerlich und rechtlich für Folgen hat. Werden verheiratete in Deutschland bevorzugt? Wir machen in diesem Beitrag eine Betrachtung der Ehe aus finanzieller Sicht.

Anzahl der Eheschließungen

Die Anzahl der Eheschließungen in Deutschland war bis etwa 2003 rückläufig. Seitdem gibt es einen regelrechten Boom was Heiraten betrifft. Statista hat die Anzahl der Eheschließungen in nachfolgender Grafik ausgewertet.

Statistik: Anzahl der Eheschließungen in Deutschland von 1991 bis 2017 | Statista

Derzeit wird, statistisch gesehen, gut jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Die hohe, wenn auch rückläufige (siehe Grafik unten) verängstigt Paare den Bund für’s Leben einzugehen. Schließlich ist eine Scheidung teuer und schmerzhaft. Doch wer sich -warum auch immer- gegen eine Ehe entscheidet, sollte sich über die Ersatzmechanismen bewusst sein. Denn diese gibt es durchaus.

Statistik: Scheidungsquote in Deutschland von 1960 bis 2017 | Statista

Zu zahlende Einkommensteuer unverheirateter Paare

Verdienen beide Partner ähnlich viel, entspricht Ihre Steuerlast in Etwa der verheirateter Paare. Der Vorteil der Ehe wird mit der Spreizung der beiden Gehälter immer größer. Dementsprechend ist der Vorteil maximal groß, wenn der Gesamtverdienstes von einem Partner alleine stammt.

Ein einfaches Beispiel: Bei einem unverheirateten Paar verdienen die beiden Partner 70.000 und 30.000 Euro brutto Jahresgehalt. Aufgrund der gemeinsamen Veranlagung als Ehepaar kann das Paar in 2019 circa 2870 Euro Steuern jährlich einsparen.

Grund dafür ist der Splitting Tarif für Ehepartner. Wie das Beispiel anschaulich zeigt, kann hiermit ein erheblicher Anteil an Steuern gespart werden. Dies hängt mit der Art der Berechnung zusammen: Die Einkommen beider Partner werden zunächst addiert und anschließend halbiert. Von diesem halbierten Einkommen (im Beispiel also 50.000 Euro) bestimmt das Finanzamt die Einkommenssteuer, die dann anschließend wieder verdoppelt wird. Dadurch wird das Einkommen von einer Region mit hohem Grenzsteuersatz in eine Region mit niedrigerem Grenzsteuersatz verschoben. Die Grafik unten aus der Wikipedia veranschaulicht den Effekt. Vom Ehegattensplitting profitieren Paare umso stärker, je unterschiedlicher Ihre Einkommen sind.

ESt D Splitting 2018 zvE bis 120000

Wie wirken sich gemeinsame Kinder bei Unverheirateten aus?

Der Familienleistungsausgleich: Kein Vorteil in der Ehe

Zunächst einmal ändert sich für Paare mit einem oder mehreren Kindern steuerrechtlich nichts. Schließlich können auch unverheiratete Paare vom steuerlichen Familienleistungsausgleich in voller Höhe profitieren. Konkret bedeutet dies, dass z.B. der Kinderfreibetrag auf beide Partner im Verhältnis 50:50 aufgeteilt wird. 2018 lag der Kinderfreibetrag bei 7.428 Euro inklusive dem Betreuungsfreibetrag. In 2019 könnt ihr maximal 7.620 Euro geltend machen. Parallel dazu gibt es das Kindergeld von derzeit 194 Euro pro Kind (ab dem 1. Juli 2019: 204 Euro). Steuerrechtlich kannst du jedoch nur eine der beiden Möglichkeiten in Anspruch nehmen: Entweder der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld. Der Fiskus ermittelt automatisch die günstigere Variante für dich.

Absetzen von Kinderbetreuungskosten: Kein Vorteil in der Ehe, aber…

Unverheiratete wie verheiratete Paare genießen Steuervorteile bei den Kinderbetreuungskosten. Als Kinderbetreuungskosten gelten Kosten für:

  • Kindertagesstätten
  • einen Hort
  • einer anderen Betreuungseinrichtung,
  • aber auch eine Betreuung zu Hause durch Tagesmütter oder ein Aupair

können geltend gemacht werden Hierfür kannst du beim Fiskus bis zu Zwei Drittel der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und Kind steuerlich geltend machen. Aufgrund des ansteigenden Grenzsteuersatzes, wirkt sich der Effekt beim Partner mit dem höheren Einkommen günstiger aus, d.h. die Rückzahlung wird größer.

Daher ist hier Vorsicht angesagt: Wenn der Partner mit dem geringen Einkommen den Betreuungsvertrag abschließt, kann der Partner mit dem höheren Einkommen die Kosten nicht mehr geltend machen. Falls im Extremfall ein Partner garkein Einkommen hat und den Betreuungsvertrag abschließt, können keine Kosten geltend gemacht werden.

Wie verhält es sich mit Unterhaltszahlungen bei unverheirateten & verheirateten Paaren

Bei einer Betrachtung der Ehe aus finanzieller Sicht sind Rechte wie Pflichten zu beachten. Bei einem nicht verheirateten Paar kann der unterhaltzahlungspflichtige Partner die entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies ist auch bei zusammelebenden Paaren möglich.

Im Unterschied zur Ehe entfällt bei nicht verheirateten Paaren nach einer eventuellen Trennung der Anspruch auf Unterhaltszahlung. Auch dann, wenn einer der beiden seine Stundenzahl im Job aufgrund der Kinderbetreuung reduziert oder sogar ganz aufgegeben hat. Hingegen sind Eheleute zur gegenseitigen Unterhaltszahlung verpflichtet. Ist einer der beiden z.B. von einem Jobverlust betroffen, muss erst der Partner einspringen bevor es der Fiskus macht. Bei Unverheirateten ist das nicht der Fall.

Ausnahme: Was wäre eine Regel ohne Ausnahme? Hat das unverheiratete Paar ein gemeinsames Kleinkind unter drei Jahren und trennt sich anschließend verhält es sich wie bei einer geschiedenen Ehe. Das bedeutet, dass der Partner mit Job dem nicht arbeitenden Partner, der sich um das Kind gekümmert hat, Betreuungsunterhalt bezahlen muss.

Krankenversicherung und Krankenhausaufenthalt: Unterschiede Verheiratete vs. unverheiratete Paare

In der Ehe kann ein gesetzlich krankenversicherter Partner den anderen ohne Zusatzkosten mitversichern. Zumindest sofern dieser keinen krankenversicherungspflichtigen Job hat. Diese Möglichkeit besteht bei unverheirateten Paaren nicht.
Im Krankenhaus bekommt der Partner nur Auskünfte, wenn es sich um den Ehepartner handelt oder wenn eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Auch wenn Paare schon lange zusammenleben, aber ohne gegenseitige Vorsorgevollmacht sind, gibt das Krankenhaus in der Regel keine Auskunft raus.

Unverheiratet zusammenleben: Brauchen wir ein Testament?

Die gesetzliche Erbfolge sieht ein Vererben nur an Blutsverwandte und Ehepartner vor. Nicht verheiratete Partner gehen ohne Testament leer aus – auch nach jahrzentelangem Zusammenleben. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die gesetzliche Erbfolge, falls kein Testament vorliegt. In der Erbfolge erster Ordnung stehen die direkten Nachkommen des Erblassers welche bei einer Zugewinngemeinschaft mit 50 % des zu verebenden Vermögens vorgesehen sind. Dabei erben Enkel nur, wenn keine Kinder mehr vorhanden sind. Ebenso erben Urenkel nur wenn weder Kinder noch Enkel vorhanden sind. Dies wird durch die Pfeile verdeutlicht.

Die Erben zweiter Ordnung kommen nur dann zu einem Erbe, falls die Erben erster Ordnung nicht existieren. Die Erben dritten Ordnung sind darauf folgend. Der Ehegatte teilt sich das Erbe mit den Erben ersten Ordnung mit 50 % Anteil und mit den Erben der zweiten und dritten Ordnung zu 75 % Anteil. Hierzu gibt es weitere Regeln, die hier der Einfachheit halber jedoch nicht dargestellt sind.

Eine Betrachtung der Ehe aus finanzieller Sicht - Gesetzliche Erbfolge in Deutschland | Eigene Darstellung der gesetzlichen Erbfolge nach: Birgit Felden und Annekatrin Klaus: Unternehmensnachfolge, Stuttgart, 2003. Abb. 34.
Gesetzliche Erbfolge in Deutschland | Eigene Darstellung der gesetzlichen Erbfolge nach: Birgit Felden und Annekatrin Klaus: Unternehmensnachfolge, Stuttgart, 2003. Abb. 34.

Verheiratete Partner: Maximaler Steuerfreibetrag und Hinterbliebenenschutz

Des Weiteren steht Verheirateten bei einer Schenkung oder einem Erbe der maximal mögliche Steuerfreibetrag in Höhe von 500.000 Euro zu. Auf den Punkt gebracht bedeutet dies, dass Schenkungs- oder Erbschaftssteuern erst ab einem Betrag von einer halben Million Euro bezahlt werden müssen. Und auch falls eine Steuer fällig ist, begünstigt der Staat verheiratete Paare. Für den Ehepartner wird -je nach Betrag- ein Steuersatz zwischen 7 und 30 % angesetzt. Bei Unverheirateten greift der Fiskus hingegen kräftiger zu. Es werden 30 bis 50% an Steuern fällig. Als dritten Vorteil der Ehe ist hier noch der eheliche Hinterbliebenenschutz zu nennen. Darunter versteht man, dass beim Tod eines Ehepartners der Hinterbliebene eine Witwen- oder Witwerrente bekommen kann. Unverheiratete Paaren steht dieses Privileg nicht zu.

Fazit der Betrachtung der Ehe aus finanzieller Sicht

Ausgleichbare Privilegien durch Alternativverträge: Um vergleichbare Privilegien wie verheiratete Paare zu bekommen können unverheiratete ein Testament und eine Vorsorgevollmacht abschließen. Eine weitere Möglichkeit für die Absicherung stellt ein notariell beurkundeter Partnerschaftsvertrag dar. Ein solcher Vertrag kann Ausgleichszahlungen im Falle einer Trennung oder Unterhaltszahlungen regeln. Ebenfalls lässt sich im Partnerschaftsvertrag festlegen, was im Falle einer Trennung mit einer gemeinsam angemieteteten oder finanzierten Immobilie geschieht. Wer diese Dokumente abschließt hat auch ohne Ehe den gleichen Schutz. Die Ehe reduziert hier jedoch den bürokratischen Aufwand, da man sich nicht einzeln um die Sachen kümmern muss.

Gewisse Privilegien bleiben Ehepartnern vorbehalten: Hierzu zählen insbesondere die höheren Freibeträge bei Schenkungen oder Erbschaften. Ebenso zählen hier die geringeren Steuersätze oberhalb dieser Freibeträge hinzu. Dieser Nachteil ist nicht ausgleichbar für unverheiratete und ein klarer Vorteil der Ehe. Lies die Details oben nach.

Vorteile unverheiraterer Partner: In der Ehe ist vieles geregelt ist, wofür es sonnst alternativer Verträge bedarf. Ebenso werden Ehepartner nach wie vor steuerrechtlich besser gestellt (Schenkung/Erbe). Allerdings sind mit der Ehe auch Pflichten verbunden, welche unverheiratete Partner so nicht besitzen. Hier ist das finanzielle Einstehen für den Partner bei Jobverlust gemeint. Der Fiskus tritt hier in der Rangfolge zurück, da zunächst die finanziellen Möglichkeiten des Partners geprüft und beansprucht werden. Ganz für lau gibt’s die Ehevorteile also nicht.

Ich freuen mich, wenn dieser Artikel zum Thema Steuern hilfreich für dich war. Bitte beachten: Es handelt sich hierbei um allgemeine Tipps, welche eine Einzelfallprüfung nicht ersetzen können. Wende dich hierfür bitte an deinen Steuerberater oder ggf. an das für dich zuständige Finanzamt.

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