Die Abnahmeverpflichtung ist eine Vertragsklausel, die in jedem Kreditvertrag enthalten ist. Sie besagt, dass der Kreditnehmer sich verpflichtet, den Kredit in einem im Vorfeld festgelegten Zeitraum abzunehmen oder sich den Ratenkredit auszahlen zu lassen. In dem Vertrag sind auch die Regelungen der Rückzahlung enthalten.
Die Abnahmeverpflichtung, besagt, dass sich der Kreditnehmer verpflichtet, den Kredit in einem im Vorfeld festgelegten Zeitraum abzunehmen
Für die kreditgebende Bank ist die Abnahmeverpflichtung eine Sicherheit. Sie kann davon ausgehen, dass sie den Gewinn durch den festgesetzten Jahreseffektivzins erwirtschaftet. Der Kreditnehmer verpflichtet sich auch dazu, den Kredit zu nutzen, auch wenn sich seine finanzielle Situation plötzlich verbessert und er das geliehene Geld eigentlich nicht mehr benötigt.
Verbraucher haben jedoch ein Zeitfenster von zwei Wochen, um den Kredit zurückzugeben (Widerrufsfrist). Einige Banken bieten auch längere Widerrufsfristen an. Andernfalls kann der Kredit nur zurückgegeben werden, wenn er vorzeitig zurückgezahlt wird. In diesem Fall hat die Bank aber das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Mit dieser Entschädigung gleicht der Kreditnehmer zumindest teilweise den Verlust der Zinseinnahmen der Bank aus.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Abnahmeverpflichtung besteht und dass sie in jedem Kreditvertrag enthalten ist. Als Verbraucher solltest du dir also immer genau überlegen, ob du einen Kredit aufnimmst und ob du ihn wirklich in Anspruch nehmen möchtest. Wenn du Zweifel hast oder unsicher bist, solltest du dich an einen Finanzberater wenden oder dich über die verschiedenen Kreditangebote informieren, bevor du dich entscheidest.