Die Konditionenanpassung bei der Anschlussfinanzierung

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Bei der Bedingungsanpassung bzw. Konditionenanpassung bei Krediten werden die Konditionen für den Kredit zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber neu festgelegt. Grund für eine Anpassung der Konditionen ist, die auslaufende Zinsfestschreibung. Da der alte Kredit ausläuft, müssen die Konditionen der Anschlussfinanzierung neu vereinbart werden.

Die Zinsfestschreibung ist dabei meistens kürzer als die Laufzeit des Kredits. Da sich die Verhältnisse am Kapitalmarkt ständig ändern, müssen somit auch die Konditionen für die Anschlussfinanzierung angepasst werden. Eine Konditionsanpassung kann eine Erhöhung oder Senkung des Zinssatzes über den nächsten Festschreibungszeitraum bedeuten. Da der Kredit bei der Anschlussfinanzierung bereits teilweise getilgt ist, ist bei der Anschlussfinanzierung oft genügend Geld vorhanden, um die Tilgung über einen Tilgungssatzwechsel direkt ebenfalls zu erhöhen.

Zinsfestschreibung

Die Zinsfestschreibung ist der Zeitraum, für den die Konditionen eines Kredits festgelegt sind. Da die Zinsfestschreibung aber oft vor Laufzeitende der Baufinanzierung ausläuft ist eine neue Festlegung der Kredit-Konditionen nötig.

Info

Konditionenanpassung: Ablauf

Die kreditgebende Bank erstellt einige Wochen vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung. Dabei orientiert sich dieses Angebot an den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt. Somit können die Zinsen im Vergleich zum aktuellen Zinszeitraum höher oder niedriger ausfallen. Als Darlehensnehmer sollte man versuchen, dieses Angebot zu verhandeln. Ein Fehler, der hierbei häufig gemacht wird, ist, dass bei der Verhandlung mit der Bank kein Alternativangebot einer anderen Baufinanzierung vorgelegt werden kann.

Zudem sollte der Darlehensnehmer proaktiv den Kontakt mit der eigenen Bank und anderen Banken suchen, um ein Gespräch über eine Anschlussfinanzierung zu vereinbaren. Schließlich benötigt der Kreditnehmer etwas Zeit, um sich ggf. weitere Angebote anderer Banken einholen zu können.

Bedingungsanpassung bei Versicherungen

Neben der Bedingungsanpassung bei der Baufinanzierung wird der Begriff Bedingungsanpassung auch bei Versicherungen verwendet. Eine Bedingungsanpassung bei Versicherung ist notwendig, wenn der Gesetzgeber Bedingungen eines Versicherungsvertrags für ungültig erklärt. Die Versicherung muss entsprechende Klauseln dann anpassen und die Belange des Versicherungsnehmers angemessen berücksichtigen. Eine Versicherung darf Versicherungsnehmer durch eine nachgelagerte Bedingungsanpassung auch nicht schlechter als beim Abschluss der Versicherung stellen. Hierzu findet sich ein gutes Beispiel bei Haufe:

Beispiel für unzulässige Bedingungsanpassung bei Versicherungen

Die Rechtsschutzversicherung will unter Berufung auf eine Bedingung in den ARB (z. B. § 10a ARB 94/2000) die Bedingungen ändern. Die genannte Bestimmung sieht eine Möglichkeit der Bedingungsänderung vor.

Rz. 53

Die Bedingungsanpassungsklausel des § 10a ARB 94/2000 ist durch Urteil des BGH für unwirksam erklärt worden. Hiernach gilt: Eine Bedingungsanpassungsklausel, mit welcher sich der Versicherer vorbehält, den Versicherungsnehmer nach Vertragsabschluss durch Änderung vereinbarter AVB schlechter zu stellen, als er nach Abschluss des Vertrages stand, benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen und ist daher unwirksam. Hiernach wurde wegen der allgemein gehaltenen Formulierung die Änderungsvoraussetzung begründet, nämlich die Formulierung: „Zur Beseitigung von Auslegungszweifeln“ gewählt.

Auszug aus: „Die Systematik der Bedingungsanpassung“ – Herausgeber: Haufe

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