Anfänglicher effektiver Jahreszins: Berechnung und Bedeutung

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Der anfängliche effektive Jahreszins ist ein wichtiger Faktor bei Kreditverträgen. Er muss laut Gesetz in allen Kreditverträgen aufgeführt werden und zeigt den Jahreseffektivzins in Prozent an. Bei langfristigen Finanzierungen wie Immobilienkrediten gilt der anfängliche effektive Jahreszins nur für einen festgelegten Zeitraum, die sogenannte Zinsbindungsdauer.

Danach muss der Kreditnehmer erneut über die Zinshöhe verhandeln oder einen neuen Kredit aufnehmen. Der anfängliche effektive Jahreszins setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, wie dem Nominalzins (Leihgebühr), Bearbeitungsgebühren, Tilgung und Auszahlungskurs. Andere Gebühren wie eine Restschuldversicherung können ebenfalls anfallen. Auch die Dauer der Rückzahlung kann Einfluss auf den anfänglichen effektiven Jahreszins haben, in der Regel steigt er mit der Rückzahlungsdauer.

Ratenkredite haben oft einen festen Kreditzins, der sich nicht ändert, bei Rahmenkrediten kann er sich jedoch ändern.

Definition: Was ist der Effektivzins?

Die Effektivverzinsung beschreibt den Zins von Krediten inklusive aller anfallenden Kosten. Um den anfänglichen effektiven Jahreszins zu berechnen, werden z. B. auch Gebühren, Spesen und Kursgewinne berücksichtigt. Die Kosten werden dann auf den anfänglichen Kreditbetrag bezogen.

In Bezug auf den Kredit handelt es sich also um jährlichen Gesamtkosten. Er setzt sich folgendermaßen zusammen:

Anfänglicher effektiver Jahreszins= (Sollzinssatz + Nebenkosten)/ Kreditsumme

Die Höhe des Effektivzinses hängt dabei von der Länge der Kreditlaufzeit und die Höhe der Kreditnebenkosten (z. B. Grundschuldbestellung, oder Notargebühren bei Baufinanzierungen). Dabei liefert die Basis für den Effektivzins der Nominalzins (Sollzins).

Der Nominalzins zeigt also lediglich die Gebühren für Zinsen bezogen auf die ausgezahlte Kreditsumme an. Der Effektivzins hingegen beinhaltet sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit. Wenn du dir von einem Kreditinstitut Geld leihst, solltest du daher immer den effektiven Jahreszinssatz vergleichen. Dabei hast du es beim Vergleich von Kreditkonditionen mittlerweile leicht: Banken müssen den anfänglichen effektiven Jahreszins seit 2016 verpflichtend angeben.

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