Allgemeine Geschäftsbedingungen: 6 wichtige Fakten

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind standardisierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen verwendet, um die Regeln und Bedingungen für die Geschäftsbeziehungen mit seinen Kunden festzulegen. Sie können beispielsweise Regelungen zu Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungen, Haftungsbeschränkungen und Rückgaberechten enthalten. AGB müssen transparent und verständlich sein und dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Bei Krediten spricht man häufig von Allgemeine Darlehensbedingungen, wenn es um das Regelwerk geht, dass die grundsätzlichen Rechten und Pflichten zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber regelt.

Alles was du zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wissen musst in Kürze – 6 Fakten

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind vorformulierte Vertragsbedingungen eines Unternehmens, die regeln, wie ein Vertrag zustande kommt. Die AGB legen fest welche Rechte und Pflichten sowohl das Unternehmen als auch der Kunde haben. Somit dienen Allgemeine Geschäftsbedingungen dazu, eine rechtliche Absicherung für beide Parteien zu schaffen. Die AGB sollen auch eine Vereinheitlichung in verschiedenen Wirtschaftsbereichen zu erreichen.
  2. AGB beinhalten auch auch bestimmte Pflichten für Unternehmen. Beispielsweise müssen AGB klar und verständlich formuliert sein, damit der Verbraucher sie leicht verstehen kann. Auch dürfen sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Wenn ein Unternehmen gegen diese Pflichten verstößt, kann der Verbraucher die AGB anfechten und sie somit ungültig machen lassen. Daher sind Unternehmen sehr enge Grenzen bei der Formulierung der AGB vorgegeben.
  3. In der Praxis sieht man oft, dass AGB sehr lang und komplex sind und viele juristische Fachbegriffe enthalten. Dies kann für den Verbraucher schwer verständlich sein und es ihm erschweren, die wichtigen Informationen aus den AGB herauszufiltern. Zudem können AGB fortlaufend angepasst werden. Hierüber musst du als Kunde aber informiert werden und ein Verstoß gegen geltendes Recht ist dabei nicht zulässig.
  4. In Deutschland wurden die AGB durch das AGB-Gesetz im Jahr 1977 verabschiedet und seit 2002 in das Bundesgesetzbuch aufgenommen. Ihr Zweck ist es, den Verbraucher rechtlich und wirtschaftlich zu schützen. Für Verbraucher ist es oftmals nicht so wichtig, die AGB sorgfältig durchzulesen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Denn die meisten AGB ähneln sich sehr stark und eine Abweichung wäre ohnehin nicht zulässig.
  5. Kreditinstitute können ihre eigenen AGB formulieren, jedoch übernehmen sie in der Praxis oft die Vorschläge der verschiedenen Bankengruppen wie Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken. Je nach Geschäftsbereich werden die AGB dann durch Sonderbedingungen erweitert.
  6. Die AGB regeln dabei nicht die genauen Konditionen eines Kaufs oder Kredits. Diese sind beim Kredit in den Kreditkonditionen und nicht in den AGB zu finden.

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind standardisierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen verwendet, um die Regeln und Bedingungen für die Geschäftsbeziehungen mit seinen Kunden festzulegen. Sie können beispielsweise Regelungen zu Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungen, Haftungsbeschränkungen und Rückgaberechten enthalten. AGB müssen transparent und verständlich sein und dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Einbeziehung von AGB in Verbraucher Verträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen bei Vertragsschluss von einem Unternehmen angeboten werden, damit sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden können. Der Kunde muss die Möglichkeit haben, die AGB vor Vertragsschluss zu lesen und sie müssen in transparenter, verständlicher und übersichtlicher Form vorliegen.

AGB können nicht nachträglich eingefügt werden und es müssen auch keine tatsächliche Kenntnisnahme durch den Kunden vorliegen. Klauseln die ungewöhnlich oder überraschend sind, sind unzulässig. Zusammengefasst gibt es folgendes bei AGB mit Verbrauchern zu beachten

  • Einverständnis des Kunden: Der Kunde muss auf die Einbeziehung der AGB in den Vertrag ausdrücklich hingewiesen werden.
  • Rechtmäßigkeit: Die AGB dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
  • Deutlich sichtbar: Der Hinweis auf die AGB muss deutlich sichtbar und leicht zugänglich sein.
  • Zumutbarkeit: Die Kenntnisnahme der AGB muss für den Kunden zumutbar sein.
  • Keine überrumpelnden Klauseln: Es dürfen keine unverhältnismäßigen Klauseln enthalten sein, die Kunden überrumpeln
  • Anpassung an den Vertragspartner: Der Shop muss bei erkennbar körperlichen oder geistigen Einschränkungen des Vertragspartners entsprechende Anpassungen vornehmen.

Wirksamkeit von AGB

Die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hängt davon ab, ob sie korrekt und rechtmäßig einbezogen wurden und ob sie den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Um wirksam zu sein, müssen AGB in den Vertrag einbezogen werden, bevor dieser geschlossen wird. Der Kunde muss über die AGB informiert werden und die Möglichkeit haben, sie vor Abschluss des Vertrags zu lesen. AGB dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen und müssen in transparent, verständlicher und übersichtlicher Form formuliert sein.

Wenn AGB nicht korrekt einbezogen wurden oder gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie unwirksam. In diesem Fall können sie vom Kunden angefochten werden und haben keine rechtliche Wirkung.So sind AGB-Klauseln nach § 307 BGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB).

Es ist auch wichtig zu beachten, dass AGB nicht immer in jedem Vertrag anwendbar sind. In bestimmten Fällen können gesetzliche Vorschriften oder individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien Vorrang haben.

Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von AGB kompliziert und hat viele Feinheiten. Daher ist man gut beraten, für die Erstellung von AGB anwaltlicher Rat einzuholen und keine Formulierungen selbst vorzunehmen.

Rechtsfolgen bei AGB Verstößen

Wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ordnungsgemäß in einen Vertrag einbezogen oder verstößt der Inhalt einer AGB-Klausel gegen gesetzliche Regelungen, gilt sie als unwirksam. Der Rest des Vertrags bleibt in der Regel wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB) und die unwirksame AGB wird durch gesetzliche Vorschriften ersetzt (§ 306 Abs. 2 BGB).

Zudem dürfen AGB-Klauseln nicht so definiert werden, dass sie gerade noch zulässig sind („geltungserhaltende Reduktion“). Daher haben besonders scharfe AGB-Klauseln bereits vor der Grenze zum Graubereich ein zusätzliches rechtliches Risiko.

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